- Verkauf und Überprüfung von Wandhydranten nach TRVB F 128 S
- Lieferung und Montage von nassen und trockenen Steigleitungen sowie Wandhydranten und Entnahmestellen
Prüfungen von „trockenen Steigleitungen“
- Abnahmeprüfung
- Die Steigleitung ist von einem gewerberechtlich befugten Fachkundigen zwei Minuten lang einer Festigkeitsprüfung mit dem 1,5-fachen Nenndruck (24 bar) und zehn Minuten lang einer Dichtheitsprüfung mit dem Gebrauchsdruck von 12 bar zu unterziehen.
- Periodische Überprüfung (jährlich)
- Mindestens einmal jährlich muss die Steigleitung mit ihren Schlauchanschlusseinrichtungen von einem Fachkundigen einer Prüfung unterzogen werden.
- Periodische Dichtheitsprüfung (vierjährlich)
- Mindestens alle vier Jahre ist die Steigleitung von einem hierzu gewerberechtlich befugten Fachkundigen zwei Minuten lang einer Festigkeitsprüfung mit dem Nenndruck von 16 bar an der Einspeisestelle und zehn Minuten lang einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen.
Prüfungen von „nassen Steigleitungen“
- Abnahmeprüfung
- Nach Fertigstellung muss die Steigleitung auf Übereinstimmung mit dieser technischen Richtlinie und auf ihre Funktionsbereitschaft von einer hiezu durch ausreichende Brandschutzerfahrung und Prüfpraxis geeigneten Stelle nachweislich geprüft werden.
- Jährliche periodische Überprüfung
- Mindestens einmal jährlich muss die Steigleitung mit ihren Schlauchanschlusseinrichtungen von einem Fachkundigen einer Prüfung unterzogen werden.
- Vierjährliche periodische Überprüfung
- Mindestens alle vier Jahre ist die Steigleitung von einer hiezu durch ausreichende Brandschutzerfahrung und Prüfpraxis geeigneten Stelle auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und ihre Ausführung gemäß Abnahmebefund einer Überprüfung zu unterziehen. Weiters sind die Schläuche einer zehnminütigen Dichtprobe mit 12 bar zu unterziehen.

