Organisatorischer Brandschutz

SFK & BSB

Sicherheitsfachkraft (SFK) für Ihre Evaluierung und externer Brandschutzbeauftragter (BSB) für Ihre Betriebsstätte.

Wenn Sie die Evaluierung Ihres Unternehmens anstreben, bieten wir Ihnen die Dienstleistung einer Sicherheitsfachkraft an.

Evaluierungspflicht: „Arbeitgeber sind verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Dabei sind besonders gefährdete oder schutzbedürftige Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung (Evaluierung) sind schriftlich festzuhalten (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente).“

Unser Dienstleistungsportfolio bietet Ihnen auch die Möglichkeit, einen externen Brandschutzbeauftragten für Ihre Betriebsstätte zu bestellen.

Wenden Sie sich hierfür bitte an unser IFUS-Team!

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Sprechen Sie mit unserem IFUS-Team.

Für sämtliche Anfragen zum Thema Brandschutz stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Verfügung – für Preise, Angebote und Projektbesprechungen.

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